Herzlich Willkommen

auf der Internet-Seite des Verbandes Evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Hessen und Nassau. Wir freuen uns über die Möglichkeit, Ihnen hier unseren Verband näher vorzustellen und Sie mit unserer Arbeit und unseren Zielen vertraut zu machen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie, indem Sie einfach auf die entsprechenden Themen links klicken.

Aktuelles

Umsatzsteuer-Pflicht erst ab 2025

Eigentlich wären auch Kirchengemeinden ab 1. Januar 2021 umsatzsteuerpflichtig geworden. Dies wurde nun verschoben auf den 1. Januar 2025.

Freizeitausgleich für Dienst an Feiertagen

Der Landesverbandsrat hat bei der Personalabteilung der EKHN nachgefragt, wie es sich mit dem Freizeitausgleich für die kirchenmusikalischen Dienste an staatlichen Feiertagen verhält. Auch der Spezialfall des Feiertagsdienstes am arbeitsfreien Tag kam zur Sprache. Die entsprechenden Regelungen lesen Sie hier.

Mitgliederversammlung 2023

MV 2023

Bericht Mitgliederversammlung des Verbandes evangelischer Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen in Hessen und Nassau am 9. September 2023 in Mörfelden

Die gut besuchte Mitgliederversammlung stand unter einem besonderen Anlass. Gast war die scheidende Landeskirchenmusikdirektorin Christa Kirschbaum und geleitet wurde die Sitzung vom künftigen Landeskirchenmusikdirektor und Noch-Vorsitzenden des Kirchenmusikerverbandes, Stefan Küchler.Neben den üblichen Regularien nahmen die Berichte der beiden genannten den meisten Raum in der Sitzung ein.
Der Kirchenmusikerbverband ist vertreten in der Kirchenmusik-Fortbildungs-AG durch Hartmut Müller, im Redaktionsbeirat dieses Heftes durch Anna Myasoedova und Karl Rathgeber, im Landesmusikrat Hessen, im Zentralrat Kirchenmusik in der EKD und im Koordinationstreffen Gesamtpersonalrat plus Pfarrerausschuss, z.Zt. zum Thema ekhn 2030, durch den (damaligen) Vorsitzenden.
Wichtige und interessante Themen waren Quereinstieg auf hauptberufliche Stellen und Arbeitszeiterfassung. Letztes wird auf dem Konvent weiter thematisiert. Bei Quereinsteigern halten wir eine Verpflichtung zur Fortbildung in den ersten Berufsjahren für unabdingbar. Das Thema ekhn2030 hat den Verbandsrat natürlich auch beschäftigt. Stichworte: Verkündigungsdienstgesetz, Ausgestaltung der Nachbarschaftsräume, Mitentscheidungsmöglichkeiten von KirchenmusikerInnen in Leitungsgremien Ausstattung für unsere Arbeit, Raumfragen und die Sparbeschlüsse.
Die Position des Verbandsrats hat der Vorsitzende im letzten Heft der Kirchenmusikalischen Nachrichten ausführlich dargelegt.Weitere Themen waren der Blick in andere Landeskirchen, die vor ähnlichen Prozessen stehen, wie die EKHN und die Vernetzung der Kirchenmusik im Landesmusikrat (Stefan Küchler ist dort 2. Vorsitzender!). Themen hier: Masterplan Kultur, Wahrnehmung der Kirche als Kulturträger, Vergütungssätze von unisono, Ganztagsschule.

Zusammengefasst:
- Die Frage der Arbeitszeiterfassung ist keine Idee der Kirche, sondern rechtliche Vorgabe;
- ekhn2030 wird als Chance gesehen.
Der Kircheenmusikerverband verweist zudem auf die wichtige Möglichkeit der Mitsprache durch eine Mitgliedschaft im Verband kirchlicher MitarbeiterInnen, für Mitglieder unseres Verbandes kostet die Mitgliedschaft 50,00 pro Jahr.

Karl Rathgeber