Sie können jederzeit Mitglied im Landesverband werden.

Für unsere Jahresbeiträge gibt es zwei Beitragsgruppen:

I. Nebenberufliche, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Ruhestand, Studierende der Kirchenmusik und sonstige Mitglieder zahlen einen Mindestbeitrag in Höhe von EUR 20,-.

II. Hauptberufliche (100%) zahlen bei Vergütung nach KDAVO oder vergleichbarer Vergütung
EUR 35,- (E8)                       
EUR 37,- (E9)                        
EUR 40,- (E10)
EUR 45,- (E11 und höher)
Teilzeitbeschäftigte zahlen (in ihrer Vergütungsgruppe) entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs (z.B. 75%), jedoch nicht weniger als den Mindestbeitrag (EUR 20,-).

Die Beiträge werden per Bankeinzug jeweils zum 31. März des Jahres erhoben.
Neueintretende Mitglieder zahlen einen Beitragsanteil vom Beginn des Quartals.
Die Mitgliedschaft kann nur zum 31.12. eines Kalenderjahres enden.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Für weitere Informationen schreiben uns gerne eine Nachricht.