Mitgliederversammlung 16. März 2019

Neben der Begrüßung durch den Vorsitzenden Kantor Stefan Küchler und den unvermeidlichen Regularien standen zwei zentrale Themen auf der Tagesordnung der erfreulich gut besuchten Mitgliederversammlung, über die hier berichtet werden soll.

Zum einen war dies das Referat der Landeskirchenmusikdirektorin Christa Kirschbaum „Nebenberufliche Kirchenmusiker*innen als Basis unseres Berufsstandes“. Sie bezeichnete die etwa 4.400 (!) nebenberuflichen KirchenmusikerInnen in der EKHN als „Schatz und Säulen“ der Kirchenmusik in der EKHN und unterstrich die Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Orgeldienste durch die etwa 3.000 Organistinnen und Organisten und  der Leitung von Chören, Instrumentalkreisen, Bands, Kinderchören und Posaunenchören durch etwa 1.1.00 ChorleiterInnen.

Nebenberuflichkeit bedeutet in vielen Fällen, dass diese Menschen ihren kirchlichen Dienst neben einer anderen beruflichen Tätigkeit ausüben! Weiterhin berichtete LKMDn Kirschbaum über besondere Anstellungsfragen, z.B. die Notwendigkeit der Mitgliedschaft in einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK), über die Aus-und Fortbildung der Nebenberufler durch die DekanatskirchenmusikerInnen und das Zentrum Verkündigung, sie erläuterte die Begriffe D- und C-Prüfung,  stellte die Fortbildungsangebote des Zentrums vor, erläuterte die Fachberatung und wies auf die bereit gestellten Materialien und Zeitschriften und auf den Newsletter hin. Zu einzelnen Punkten stellten sich spannende Diskussionen ein, z.B. über das Thema der Arbeitsverträge für OrganistInnen, die pro Jahr mehr als sechs Gottesdienste in einer Gemeinde spielen.

Das zweite zentrale Thema war der Jahresbericht des Vorsitzenden Stefan Küchler. Er berichtet aus den beiden jährlichen Sitzungen des Zentralrates des „Verbandes evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Deutschland“ (VeM): Den Stammteil des EG gibt es demnächst als App, ein neues Gesangbuch soll es etwa 2029 geben, der Popularmusikstudiengang in Witten /Herford) ist wegen der räumlichen Entfernung schwierig. Aus der EKHN: Die geänderten Arbeitszeitwerte für nebenberufliche KirchenmusikerInnen haben den Verbandsrat in Hessen und Nassau ebenso beschäftigt, wie die Handreichung zur Dekanatskonzeption, Themen zum Arbeitsrecht wie Direktionsrecht des Arbeitgebers, Kündigungsschutz und Freizeitausgleich für Dienste an Feiertagen (s. hierzu den Bericht in diesem Heft a.a.O.). Auch über die Stellen der PropsteikantorInnen hat der Verbandsrat beraten. Es gibt nur noch fünf Propsteien und es gab Pläne, die Stellen der PropsteikantorInnen entspechend zu reduzieren. Nunmehr hat nach intensiven Beratungen die Kirchenleitung beschlossen, dass es künftig sieben PropsteikantorInnenstellen geben soll. Wegen der jeweiligen Größe und Anzahl hauptberuflicher Stellen sollen in den Propsteien Starkenburg und Frankfurt jeweils zwei Stellen bleiben bzw. entstehen.

Marion Huth / Karl Rathgeber

Mitgliederversammlung 3. Februar 2018

Präludium

Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Stefan Küchler, Kantor  in Mörfelden-Walldorf, ging es mit den üblichen Regularien weiter.
Gerlinde Fricke, Dekanatskantorin im Dekanat Darmstadt-Land, berichtete aus der Arbeitsrechtlichen Kommission, die in ihrer jetzigen Zusammensetzung ihre Arbeit am 31.3.18 beendet (hat). Ab 1.4.2018 gibt es eine neue AK nur für den Bereich der verfassten Kirche. Die diakonischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter*innen werden dann in einer eigenen AK Diakonie Hessen weiterarbeiten Die neue AK der EKHN hat dann nur noch 10 Mitglieder plus deren Stellvertreter. Eine der ersten Aufgaben werden Tarifverhandlungen sein. Die jetzigen Tarife laufen zum 31.7.2018 aus.
Nach dem mündlich vorgetragenen Bericht des Kassenprüfers, dem Bericht der Geschäftsführerin Brigitte Harsch, Dekanatskantorin im Dekanat Odenwald, und der Vorlage der Haushaltsabrechnung stellte Ulrich Seeger, Kantor in Friedberg, den Antrag auf Entlastung des Vorstandes, der ohne Gegenstimmen angenommen wurde. Gleiches gilt für den Haushaltsentwurf 2018.

Interludium 1
Liebe lesende Kolleginnen und Kollegen, auch wenn sogenannte „Regularien“ ein etwas dröges Thema zu sein scheinen, sind sie doch für eine berufsständische Vereinigung, wie wir eine sind, lebens- und überlebensnotwendig. „Es muss also gehen ...“. Ich möchte Eure Aufmerksamkeit jedoch auf dem Umstand lenken, dass die handelnden Personen aktive Kirchenmusiker*innen sind, die sich neben ihrer vollen Stelle um die berufsständischen Angelegenheiten der Kirchenmusikerschaft in der EKHN kümmern. Sie tun das, nicht weil sie auf ihren Stellen nicht ausgelastet sind, sondern weil sie wissen, dass ohne den Berufsverband die Belange der Kirchenmusikerschaft nicht gehört werden! 

Verkündigung 1
Einen weiten Raum nahm der Bericht des Vorsitzenden ein, zu dem es gleichzeitig die Möglichkeit der Aussprache gab. Stefan Küchler berichtete zunächst wurde über die Gremien und Institutionen, in und mit denen unser Landesverband zusammenarbeitet. Dies waren 2017 neben der Arbeitsrechtlichen Kommission die AG Fortbildung, die erweiterte Abteilungskonferenz im Zentrum Verkündigung, die AG Öffentlichkeitsarbeit und Kirchenmusik, der Redaktionskreis der KiMuNa, der Zentralrat, der Landesmusikrat, die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt/Main und der VkM.  

Interludium 2
Das sind neun wichtige Institutionen, in denen die Kirchenmusik gehört wurde! Wir handeln also nicht nicht im luft- oder gar inhaltsleeren Raum, wir sind „vor Ort“, wie es so schön neudeutsch heißt. 

Verkündigung 2
– Aus dem Zentralrat, dem Zusammenschluss aller Kirchenmusikerverbände in der EKD und in Österreich, ist zu berichten, dass derzeit die Arbeit an einem neuen evangelischen Gesangbuch beginnt, das etwa 2027 erscheinen soll. Die neue Perikopenordnung soll ab 1. Advent 2018 in Kraft treten. 
– Der Vergleich der Vergütungsverhältnisse zwischen den Landeskirchen zeigt, dass die (süd-)hessische Vergütung im Haupt- und Nebenberuf EKD-weit an der Spitze liegt; andere Landeskirchen (Baden, Württemberg) ziehen derzeit nach. Allerdings stiftet die Eingruppierungsordnung der EKHN, die die dieselbe Nomenklatur wie der TVL verwendet, aber anderen Gehaltszahlen zuordnet, immer noch Verwirrung. Das erweist sich in Ausschreibungen als gravierender Nachteil. Wir schlagen erneut vor, in Ausschreibungen sollte nach der genannten Vergütungsgruppe in Klammer noch der Hinweis „entspricht ungefähr TVL x“ stehen.
– Ein begleiteter Berufseinstieg für Kirchenmusiker*innen wird immer noch auf EKD-Ebene entwickelt; vor 2019/20 ist nicht mit Ergebnissen zu rechnen.  Unser Landesverband hat der HfMDK Frankfurt angeboten, sich im Rahmen des Studienangebotes mit einer Einheit „Berufspraxis“ zu engagieren; die Gespräche dauern noch an.
– Schwerpunkt im vergangenen Jahr war zum einen die Öffentlichkeitsarbeit; unser neuer Flyer ist fertig. Außerdem hat die EKHN unter unserer Mitwirkung eine Broschüre zur Zusammenarbeit von Öffentlichkeitsarbeit und Kirchenmusik erstellt, die umfassend über die Grundlagen der Veranstaltungswerbung informiert. Sie kann unter: https://www.zentrum-verkuendigung.de/fileadmin/content/Kirchenmusik/Dateien/Hier_spielt_die_Musik__Endfassung.pdf abgerufen werden.
– Die EKHN hat eine neue C-Prüfungsordnung. Dazu wird es am 23. April 2018 einen Schulungstag im Zentrum Verkündigung für mit der Ausbildung betrauten Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker geben.
– Einen weiteren Schwerpunkt bildete das Arbeitsrecht, auch wenn wir selbst keine Rechtsberatung vornehmen dürfen. Immer noch beschäftigen uns Anfragen zu den Arbeitszeitwerten im nebenberuflichen Dienst. Außerdem überprüft der Landesverbandsrat derzeit die Anstellungsmodalitäten für Nebenberufler*innen und konkret hier die Ausgestaltung der Verträge.                 

Fürbitten
wären für die Öffentlichkeitsarbeit unserer Kirche angesagt. Zur Einführung des EGplus fand eine Aussprache statt. Hier wurde besonders das Fehlen einer engagierten Werbe-Kampagne durch die Verantwortlichen bei der EKHN thematisiert. Auch die mangelhafte Besprechung des Welterbe-Titels für die Orgel auf der EKHN-Homepage wurde kritisiert. 

Abkündigungen
Der angefragt und zugesagte Referent, Herr Friedemann Strube sr. musste leider krankheitsbedingt absagen, Friedemann Strube jr. konnte seinen Vater leider auch nicht vertreten. Das angedachte Thema, wie sich kirchenmusikalische Entwicklungen auf das Verlagsangebot auswirken, inwieweit sich also aktuelle musikalische und theologische Tendenzen im Verlagsprogramm wiederfinden, erscheint uns so wichtig, dass wir versuchen werden, dies für nächstes Jahr wieder auf die Tagesordnung zu setzen. 

Postludium
Der nächste Termin für die Mitgliederversammlung  2019 wird rechtzeitig bekanntgegeben. Wir sind immer auf der Suche nach einem Termin, der für alle attraktiv ist, den wird es aber nicht geben. Also bitten wir unsere  Mitglieder vielleicht auch mal zu einem weniger attraktiven Termin zu kommen! 

Liebe Kolleginnen und Kollegen: Ohne ihre berufsständische Vertretung wäre die Pfarrerschaft oder die Gemeindepädagog*innen oder die Erzieher*innen oder die Küster*innen in der EKHN nicht so erfolgreich in der Durchsetzung ihrer Belange. Gleiches gilt natürlich für die Kirchenmusikerschaft! Nichts fällt vom Himmel, auch nicht in der Kirche. Wenn Euch also neben den wichtigen musikalischen Aufgaben auch die Fragen der Gegenwart und der Zukunft unseres Berufes umtreiben, dann hätten wir nur drei Bitten:
1. Kommt zu unserer nächsten Mitgliederversammlung. Oder:
2. Werdet Mitglied! Anmeldung in der Geschäftsstelle bei Brigitte Harsch: kantorin@evkirche-erbach.de; und
3. besucht immer mal wieder unsere Homepage. Wir, die Kirchenmusik, sind die größte Ehrenamtsbewegung unserer Kirche! Das weiß nur nicht jeder. Weitersagen und Mitmachen im Verband.

Karl Rathgeber

Mitgliederversammlung 2016

Am Samstag, den 11. Juni 2016, trafen sich die Mitglieder des Verbandes ev. Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Hessen und Nassau von 9.30 - 13 Uhr im Ev. Gemeindezentrum Mörfelden zur alljährlichen Mitgliederversammlung. Nach einer Begrüßung durch den Vorsitzenden folgte ein ausführlicher Bericht über die Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr. Der Kirchenmusikerverband arbeitet in zahlreichen Gremien (Zentralrat, Landesmusikrat, VkM, arbeitsrechtl. Kommission, zahlreiche innerkirchliche Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themenbereichen mit und beteiligt sich aktiv an der Lösung der drängenden Probleme und Fragen unseres Berufsstandes.
Besonders gefordert war der Vorstand durch die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der neuen Arbeitszeitwerte für den nebenberuflichen kirchenmusikalischen Dienst, die Fragen nach der Dokumentationspflicht durch das Mindestlohngesetz und in Fragen des Jugendschutzes. Erfreulicherweise haben sich in der Zwischenzeit z.T. Lösungen ergeben; im Bereich der Umsetzung der Arbeitszeitwerte ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Hier dürfen wir aber auf eine Verbesserung der Situation hoffen.
Gerlinde Fricke ist nach wie vor in der Arbeitsrechtlichen Kommission vertreten und berichtet über den derzeitigen Stand der Entgeltverhandlungen. Geschäfts-und Haushaltsbericht der Geschäftsführerin Brigitte Harsch folgen und der Vorstand wird entlastet. Die verdiente Pause wird durch rege Diskussionen und kollegialen Austausch genutzt.
Im zweiten Teil der Versammlung hält der Vorsitzende Stefan Küchler hält einen Vortrag zu dem Thema  „Davon ich singen und sagen will - Reformationsgedenkjahr und Kirchenmusik". Dieser Vortrag wird in den KiMuNa veröffentlicht, ist hochinteressant und beschäftigt sich äußerst kompetent mit Fragen von Musik, Theologie und Soziologie. Eine Diskussion über den Vortrag schließt sich an.
Die Mitgliederversammlung bespricht noch den Tagesordnungspunkt Verschiedenes und kann danach die Sitzung pünktlich beenden. Der nächste Termin der Mitgliederversammlung 2017 wurde noch nicht festgelegt. Bekanntmachung und Einladung folgen rechtzeitig.

Marion Huth   

Jahresversammlung 2015 des Kirchenmusikerverbands

Am Samstag, den 13. Juni 2015 waren die Mitglieder des Kirchenmusikerverbandes der EKHN zur jährlichen Mitgliederversammlung in die Stephanus-Kirche Unterliederbach eingeladen.
Der neugewählte Landesverbandsrat hat sich konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Der Vorsitzende Stefan Küchler (alter und neuer Vorsitzender) begrüßte die Anwesenden, insbesondere LKMDin Christa Kirschbaum, die als Gastreferentin eingeladen war.

Dem  Jahresbericht konnte man entnehmen, wieviel Arbeit der Landesverbandsrat im vergangenen Jahr für den Berufstand geleistet hat. Interessant gestalten sich die Gespräche mit der Hochschule in Frankfurt. Die Kirchenmusikabteilung soll nun doch nicht geschlossen werden und eine neue Studienordnung ist in Arbeit.

Es folgte der Bericht von Herrn Schnelle aus der Arbeitsrechtlichen Kommission. Die Umsetzung der neuen Arbeitszeitwerte führt in einigen Gemeinden zu großen finanziellen Problemen. Leider war die Einführung der neuen Arbeitszeitwerte von Seiten der Kirchenleitung zu kurzfristig und mangelhaft vorbereitet worden.

Der Geschäfts-und Haushaltsbericht wurde von der Geschäftsführerin Brigitte Harsch vorgetragen. Große Zustimmung fand der Antrag, unseren ehemaligen langjährigen Vorsitzender Manfred Knoch für seine Dienste um den Kirchenmusikerverband zum Ehrenmitglied zu ernennen.

Verbandsrats-Mitglied Prof. Karl Rathgeber referierte zu dem Thema „Das Berufsbild im Wandel – Auswirkungen auf unser Handeln und die Nachwuchsgewinnung“. Er verdeutlichte am Beispiel der Ausbildung, welche Fächer zu seinem Kirchenmusikstudium (A-Prüfung 1977) zählten und welche zusätzlich inzwischen in der Rahmenordnung der Direktorenkonferenz für das Kirchenmusikstudium dazu gekommen sind. Beispielhaft seien Kinderchorleitung, Bläserchorleitung, Popularmusik und Pädagogik genannt. Auffällig ist, dass Gospelchorleitung nicht dazu gehört. Er plädierte für lebenslange Fortbildung.
Hartmut Müller (s. Bild) zeigte mit Beispielen aus seiner Arbeit, wie man den Nachwuchs für den Kirchenmusikberuf fördern kann, Stichwort: Faszination der Orgel.  

Von der Direktorenkonferenz zum Thema Popularmusik berichtete LKMDin Christa Kirschbaum. Zum Thema „Wandel des Berufsbildes“ hält sie ein Mentorat für Berufsanfänger für sehr gut und wichtig.  
Ein neues, gemeinsames Liederheft werden die beiden Landeskirchen EKHN und EKKW am 10. September 2017 vorstellen. Der Entwurf dafür ist ab Oktober 2015 fertig und das Begleitmaterial dazu wird 2016 erstellt.

Ein insgesamt äußerst informativer Vormittag. Die intensive Arbeit des Landesverbandsrates der letzten Jahre trägt Früchte und bewegt doch Einiges. Es wäre schön, wenn noch viele Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen dem Kirchenmusikerverband beitreten würden, um dessen Arbeit zu unterstützen. 

Marion Huth